Teilnahmebedingungen

Die folgenden Teilnahmebedingungen gelten für alle Veranstaltungen der Sektion Gelsenkirchen e.V. (Camps, Tag der Offenen Tür etc.)

Die Veranstaltungen werden von der Sektion Gelsenkirchen des DAV angeboten. Die Leitung handelt im Auftrag des Sektionsvorstandes. Das Angebot richtet sich vorrangig an Mitglieder der Sektion Gelsenkirchen und an DAV-Mitglieder.

Kosten

Alle Veranstaltungen sind kostendeckend kalkuliert. Die Sektion Gelsenkirchen erzielt dabei keine Gewinne noch ist sie in ideeller als auch juristischer Hinsicht als Reiseveranstalter zu betrachten. Bei den Touren/Camps handelt es sich weder um Gruppen- noch um Pauschalreisen. Weitere neben den Teilnahmegebühren genannte Kosten sind als reine Information für die Teilnehmenden anzusehen und vor Ort an den jeweiligen Anbieter der Leistung zu entrichten. Die Teilnahmegebühren müssen bis spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn auf das Sektionskonto eingezahlt werden.

Versicherung

Die teilnehmenden DAV-Mitglieder sind in den Alpinen Sicherheits-Service des DAV eingeschlossen. Einzelheiten sind dem entsprechenden Informationsblatt (ASS) zu entnehmen.

Mit der Anmeldung akzeptiert der/die Buchende folgende Haftungsbegrenzung:

Teilnehmende einer Sektionsveranstaltung bzw. Gemeinschaftstour sind sich der Tatsache bewusst, dass jede bergsportliche Unternehmung mit Risiken verbunden ist, die sich nicht vollständig ausschließen lassen. Sie erkennen daher an, dass die Sektion Gelsenkirchen und ihre verantwortlichen ehrenamtlichen Tourenleiterinnen/Tourenleiter – soweit gesetzlich zulässig – von jeglicher Haftung sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach freigestellt werden, die über den im Rahmen der Mitgliedschaft im DAV sowie für die ehrenamtliche Tätigkeit bestehenden Versicherungsschutz hinausgeht. Dies gilt nicht für die Verursachung von Unfällen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

Anmeldung

Die Anmeldungen werden von der jeweiligen Tourenleitung durch eine Zahlungsaufforderung und weitere Informationen bestätigt.

Rücktritt

Tritt eine Teilnehmerin/ein Teilnehmer nach verbindlicher Anmeldung zurück, hat sie/er für alle bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten aufzukommen. Als Rücktrittspauschale werden 20 % der Teilnahmegebühren berechnet. In Sonderfällen gelten die Bestimmungen des Unterbringers. Bei Absage weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin sind die vollen Teilnahmegebühren zu entrichten. Bei Absage durch die Tourenleitung werden bereits bezahlte Beiträge erstattet; weitere Leistungen sind ausgeschlossen.

Veröffentlichungen

Alle Teilnehmenden von Veranstaltungen der Sektion erklären sich damit einverstanden, dass Fotos, auf denen sie abgebildet sind, in Berichten und auf der Webseite der Sektion veröffentlicht werden dürfen.

 

Stand: Mai 2019